FAQ – wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Welche Ausbildung muss ich mitbringen, um bei der Securitas AG zu arbeiten?

Mindestanforderung ist eine abgeschlossene Erstausbildung (Lehrabschluss, Mittelschul-Abschluss) und das Mindestalter von 18 Jahren.

Darf ich bei Ihnen arbeiten, wenn ich meine Matura noch nicht in der Tasche habe?

Ausschlaggebend ist in diesem Fall das Alter. Befindet man sich im 19. Lebensjahr, spricht nichts dagegen.

Muss ich eine Ausbildung in der Sicherheitsbranche mitbringen?

Nein. Mitarbeitende profitieren von kostenlosen internen Aus- und Weiterbildungen.

Wieviel kostet die Ausbildung bei der Securitas AG?

Sie ist für Mitarbeitende kostenlos. Für die Grundausbildung, auch Einsatzlehrgang genannt, entstehen Ihnen keine Kosten; ebenso für die weiteren Spezialisten-Ausbildungen (z.T. verbunden mit einer Verpflichtungszeit).

Wo absolviere ich die Ausbildung?

Die Ausbildung wird durch Fachkräfte der Schweizerischen Berufsschule Sicherheit (SBSS), die Ausbildungsakademie der Securitas AG, vorgenommen. Sie findet an diversen Standorten regional oder zentral statt.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Begonnen wird mit dem Einsatzlehrgang (Grundausbildung). Jener dauert 10 Stunden. Danach besitzen Sie das Rüstzeug für den Ersteinsatz, angeleitet von erfahrenen Mitarbeitenden.

Verdiene ich während der Ausbildungszeit?

Ja, Kursstunden und Einarbeitungszeit werden Ihnen als Arbeitszeit angerechnet.

Ist die Ausbildung eidgenössisch anerkannt?

Die Grund- und Spezialausbildungen, welche von der Schweizerischen Berufsschule Sicherheit (SBSS) durchgeführt werden, sind nicht eidgenössisch anerkannt. Sie basieren auf internen Richtlinien, welche mit dem Qualitätslabel eduQua ausgezeichnet sind.

Man kann jedoch nach zwei bis vier Dienstjahren die eidgenössisch anerkannten Fachausweise „Fachmann für Sicherheit und Bewachung“ und „Fachmann für Objekt- und Personenschutz“ erlangen.

Wie werde ich Bodyguard?

Um Personenschützer zu werden, sind abgeschlossene Grund- und Spezialausbildungen, körperliche Fitness sowie mehrere Dienstjahre in der Sicherheitsbranche Pflicht. Voraussetzung ist zudem die charakterliche Eignung für diese Aufgaben.

Muss ich für alle Einsatzbereiche fit und gesund sein?

Ja, eine Grundfitness und körperliche Unversehrtheit sind Pflicht. Viele Einsätze verlangen, dass man lange stehen, beträchtliche Distanzen gehen und/oder physisch anspruchsvolle Situationen bestehen muss. Die Fitness kann im Laufe der Ausbildung trainiert werden – und je nach Einsatzfunktion wird sie jedes Jahr getestet.

Was beinhaltet der jährliche Sporttest?

Bei speziellen Einsatzfunktionen werden Ausdauer, Kraft und Fitness überprüft. Die Securitas AG stellt Trainingsräumlichkeiten kostenlos zur Verfügung und bietet je nach Regionaldirektion Gruppen-Trainings an.

Bieten Sie auch Jobs für Menschen mit körperlichen Einschränkungen?

Aufgrund unserer Dienstleistungsart sind die Möglichkeiten leider sehr begrenzt, müssen jedoch im Einzelfall abgeklärt werden.

Gibt es Jobs mit üblichen Arbeitszeiten (wochentags, 8 bis 17 Uhr)?

Ausser im administrativen Bereich der Securitas AG nicht. Sicherheitspersonal ist mehrheitlich gefragt, wenn Unternehmensgebäude, Verwaltungen, Industriebauten menschenverlassen sind. Das ist eher abends / nachts und am Wochenende der Fall. Natürlich gibt es auch zahlreiche Tages- oder Abendeinsätze, wie beispielsweise an Events, Messen, Veranstaltungen, auf Baustellen und im Verkehrsdienst.

Haben Sie auch Teilzeit-Stellen?

Ja. Auf Securijob.ch werden immer wieder Teilzeit-Stellen ausgeschrieben.

Darf ich in Privatkleidern für die Securitas AG arbeiten?

Nein. Alle Securitas Mitarbeitende sind verpflichtet, die kostenlos zur Verfügung gestellte Uniform zu tragen und die Kleidungsrichtlinien zu befolgen.

Wieviel verdiene ich als Securitas Mitarbeitende/r?

Das ist unterschiedlich. Anstellungsgrad (teil- und vollzeit), Einsatzbereich, Ausbildungsniveau, Zuschläge (Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag) und Dienstjahre beeinflussen die Verdienstmöglichkeiten. Ein seit Jahrzehnten laufend erneuerter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen den Sozialpartnern regelt die ausgehandelten, fairen Arbeitskonditionen.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Telefon: +41 58 910 11 11

Standorte

Kontaktformular