Schlüsselfundmarke – einfach online bestellen!

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1. Vertragsgegenstand

Gegen Hinterlegung eines Depots von CHF 50.- bzw. CHF 100.- übergibt die Securitas AG dem Auftraggeber eine Schlüsselfundmarke, welche mit einem Hinweis auf den Finderlohn und einer individuellen Nummer versehen ist. Ein Finder von verlorenen Schlüsseln soll durch den auf der Schlüsselfundmarke vermerkten Finderlohn dazu motiviert werden, den Schlüssel raschmöglichst der Securitas AG zukommen zu lassen. Nach Abgabe der Schlüssel mit Fundmarke in einer Niederlassung der Securitas AG erfolgt eine sofortige Auszahlung des aufgedruckten Finderlohnes durch die Securitas AG an die abgebende Person (Finder). Die Securitas AG ist bestrebt, raschmöglichst den bei ihr registrierten Auftraggeber zu benachrichtigen, um mit ihm die Schlüsselrückgabe zu vereinbaren.



2. Vertragsabschluss / Vertragsauflösung
Das Vertragsverhältnis wird mit der Einzahlung des Depotbetrages durch den Auftraggeber und die Abgabe der Schlüsselfundmarke durch die Securitas AG geschlossen. Mit der Auszahlung eines allfälligen Finderlohns und einer Kontaktaufnahme mit dem registrierten Auftraggeber endet der Vertrag. Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nicht möglich, z.B. weil seine Adressdaten von ihm nicht gemeldet / nachgepflegt wurden, gilt der Vertrag ebenfalls als beendet. In diesem Fall übergibt die Securitas AG die Schlüssel des Auftraggebers nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten einem öffentlichen Fundbüro. Der Vertrag kann vom Auftraggeber auch durch Rückgabe der Schlüsselfundmarke bei der Securitas AG beendet werden; diesfalls wird ihm das hinterlegte Depot zurückerstattet. Für eine Verlängerung bzw. Erneuerung des Vertrags muss vom Auftraggeber erneut ein Finderlohn als Depot bei der Securitas AG hinterlegt werden.

3. Mitteilungspflichten des Auftraggebers
Ein Verlust oder Diebstahl eines Schlüssels bzw. einer Schlüsselfundmarke bzw. Änderungen der Adressdaten des Auftraggebers sind der Securitas AG durch den Auftraggeber jeweils unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der ausgeliehenen Schlüsselfundmarke verbleibt bei der Securitas AG.

5. Depot
Die Kosten für das Depot belaufen sich auf einen Betrag von wahlweise CHF 50.- oder CHF 100.-. Dieser Betrag ist vom Auftraggeber vorgängig bei der Securitas AG zu hinterlegen und dient als Finderlohn. Nach einer einmaligen Bezahlung entstehen bis zum Vertragsende keine wiederkehrenden Kosten.

6. Gewährleistung / Haftung
Die Anonymität des Auftraggebers wird gewährleistet. Die Securitas AG übernimmt keinerlei Garantie für die Rückgabe von verlorenen Schlüsseln oder für die Aktualisierung der Besitzerdaten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Unversehrtheit der Schlüssel und weiterer Gegenstände am Schlüsselbund wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Securitas AG haftet im Übrigen für Personen- und Sachschäden, die dem Auftraggeber aus nicht vertragsgemässer Auftragserfüllung entstehen, in jedem Fall nur bis zu einem Betrag von maximal CHF 50'000.-. Jede weitergehende diesbezügliche Haftung, insbesondere für Vermögensschäden und indirekte Schäden, wird wegbedungen. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz.

7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist – unter Vorbehalt eines allfälligen zwingenden Gerichtsstandes nach Gerichtsstandgesetz – Bern.


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